Wahlpflichtfächer
Die gesamte Wochenstundenanzahl in der Oberstufe beträgt sowohl im wirtschaftskundlichen als auch im gymnasialen Zweig 130 Stunden. Ein Teil davon ist zwischen der sechsten und achten Klasse in Form von Wahlpflichtfächern wählbar. Die Auswahl sollte nach Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen.
- Die Anmeldung erfolgt über ein EduFlow-Formular, das der Erziehungsberechtigte zugesendet bekommt.
- Das ausgefüllte Anmeldeformular wird dann in der Administration ausgedruckt und den Schülerinnen und Schülern nochmals zur Kontrolle und zur Bestätigung mittels Unterschrift vorgelegt.
Es gibt drei Arten von Wahlpflichtfächern, die jeweils 2-stündig pro Schuljahr angeboten werden:
- Vertiefende (bzw. erweiternde) Wahlpflichtgegenstände: Sie bauen auf einem Pflichtgegenstand auf und sind zweijährig.
- Bildnerische Erziehung
- Biologie und Umweltkunde
- Chemie – Experimentalchemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch (in der 6. Klasse nur für "Langfranzosen")
- Geografie und Wirtschaftskunde
- Geschichte und Politische Bildung
- Latein (in der 6. Klasse nur für "Langlateiner")
- Mathematik
- Musik
- Physik
- Psychologie - Philosophie (ab der 6. Klasse nur im wkRg)
- Religion katholisch
- Religion koptisch
- Spanisch (ab der 7. Klasse)
- Ergänzende Wahlpflichtgegenstände: Sind neue, zusätzliche Fächer und müssen drei Jahre durchgehend besucht werden.
- Bosnisch / Kroatisch / Serbisch
- Französisch
- Spanisch
- Informatik
- Schulautonome Wahlpflichtgegenstände: Diese Wahlpflichtfächer gibt es nur an unserer Schule. Sie sind zweijährig.
- Business English
- Ernährung und Haushalt (nur WkRG; nicht maturabel)
- Gesundheitsförderung
- Kommunikation und Selbstkompetenz (ab der 7. Klasse)
- Psychologie und Projekte in sozialen Berufen
Grundsätzlich kann ein Wahlpflichtfach ab 5 Schülerinnen und Schülern klassenübergreifend eröffnet werden. Aufgrund einer gewissen Planungssicherheit sollten zum Zeitpunkt der Anmeldung 8 bis 10 Schülerinnen und Schüler angemeldet sein.
- WK-Zweig: 8 Stunden
- G-Zweig: 4 Stunden
Das Überbuchen von 3-jährigen Wahlpflichtfächern für den G-Zweig (z.B.: BKS/Informatik) ist möglich. In anderen Fällen muss Rücksprache mit der Direktion und Administration gehalten werden.
Die Anmeldung findet am Ende des ersten Semesters der fünften Klasse statt und ist für die kommenden Schuljahre bindend. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Schulwechsel, Wahlpflichtfach kann aufgrund der Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern nicht stattfinden) ist eine Ummeldung nach Genehmigung der Direktion möglich.
- Mindestens 4-stündige Wahlpflichtfächer sind eigenständig maturabel, sofern sie mindestens in der siebenten Klasse besucht wurden.
- Das sechsstündige "erweiternde" Wahlpflichtfach "lebende Fremdsprache" ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GER-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.
- Das Wahlpflichtfach “Ernährung und Haushalt” ist an unserer Schule derzeit nicht maturabel.
- Ja. Wahlpflichtfächer werden wie Pflichtgegenstände behandelt. Sie müssen regelmäßig besucht werden.
- Kann die Leistung aufgrund von häufigen Fehlstunden nicht beurteilt werden, muss im Herbst eine Nachtragsprüfung abgelegt werden.
- Man kann in Wahlpflichtfächern auch negativ abgeschlossen werden, was eventuell eine Wiederholungsprüfung zur Folge hat. Aufsteigen mit einem Nicht genügend kann nur genehmigt werden, wenn das negative Wahlpflichtfach im nächsten Schuljahr auch gewählt wurde.
- In den Wahlpflichtgegenständen sind mündliche Prüfungen und Hausübungen zulässig, allerdings keine Schularbeiten.
- Wahlpflichtfächer sind immer 2-stündig und werden als Doppelstunden am Nachmittag abgehalten.