Berufsreifeprüfung Pädagogik
Die Teilprüfung „Fachbereich“ besteht aus zwei Prüfungsteilen. Sie kann nach Wahl der
Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten entweder in Form
- einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit oder
- einer Projektarbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion)
plus (in beiden Fällen) einer diesbezüglichen mündlichen Prüfung abgelegt werden.
Die Klausurarbeit ist über ein Thema aus dem Berufsfeld der Prüfungskandidatin bzw. des
Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) oder über ein Thema, das sowohl der
beruflichen Tätigkeit der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten als auch dem
Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, zu erstellen.
Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger
Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung
des fachlichen Umfeldes (gleichfalls auf höherem Niveau).
Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit
können die Angaben auch einen Vorschlag für die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung des
fachlichen Umfeldes der Projektarbeit enthalten.
Inhalte für die schriftliche Klausurarbeit:
Pädagogik (Hagemann, Ch., PÄDAGOGIK, 2014, 4.Auflage Bildungsverlag EINS)
1. Kapitel: Das aktuelle Bild vom Kind
2. Kapitel: Das Wesen der Erziehung
3. Kapitel: Erziehung in Familie und Sozialpädagogischen Einrichtungen
5. Kapitel: Werte und Ziele in der Erziehung
7. Kapitel: Erziehungsstile
Psychologie ( Rettenwender Elisabeth , PSYCHOLOGIE, 2011, 1. Auflage Veritas- Verlag.)
1. Kapitel: Einführung/ Was ist Psychologie?
2. Kapitel: Biologische Psychologie
4. Kapitel: Gedächtnis und Lernen
5. Kapitel: Verhaltenslernen
9. Kapitel: Entwicklung
Philosophie (Fischill Ch., PHILOSOPHIE, 2010, 1. Auflage Veritas Verlag)
- Erkenntnistheorie
- Ethik
- Philosophische Anthropologie
1) Auszug aus: Durchführungsbestimmungen für Berufsreifeprüfung, Rundschreiben 8/2017, vom Bundesministerium für Bildung, S. 4-5; |
Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Lehrerin rechtzeitig in Verbindung.